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   FG Niedersachsen, 13.12.2005 - 1 K 407/02   

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https://dejure.org/2005,10603
FG Niedersachsen, 13.12.2005 - 1 K 407/02 (https://dejure.org/2005,10603)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.12.2005 - 1 K 407/02 (https://dejure.org/2005,10603)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - 1 K 407/02 (https://dejure.org/2005,10603)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Arbeit eines Technikers als ingenieurähnliche Tätigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 1 S. 2 GewStG; § 15 Abs. 2 EStG; § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG
    Bedeutung der Ausbildung und des Grundlagenwissens für die Abgrenzung der Berufsgruppen der Ingenieure und Techniker; Anforderungen an die Annahme der Ausübung der selbstständigen Tätigkeit eines Ingenieurs i.S.d. § 18 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG); Bedeutung der ...

  • Judicialis

    GewStG § 2 Abs. 1 Satz 2; ; EStG § 15 Abs. 2; ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Techniker; Ingenieurähnlicher Beruf; Freiberuflichkeit; Maschinenbau - Ein Techniker kann einen ingenieurähnlichen Beruf ausüben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ein Techniker kann einen ingenieurähnlichen Beruf ausüben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bedeutung der Ausbildung und des Grundlagenwissens für die Abgrenzung der Berufsgruppen der Ingenieure und Techniker; Anforderungen an die Annahme der Ausübung der selbstständigen Tätigkeit eines Ingenieurs i.S.d. § 18 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG); Bedeutung der ...

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Gewerbesteuer bei Techniker

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 573
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 18.06.1980 - I R 109/77

    Selbständige Berufstätigkeit der Ingenieure - Berufsausbildung -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.12.2005 - 1 K 407/02
    Die selbständige Tätigkeit eines Ingenieurs im Sinne von § 18 EStG übt nur aus, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder aufgrund der vorgeschriebenen Berufsausbildung berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu führen (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z. B. Urteil vom 18. Juni 1980 I R 109/77, BFHE 132, 16, BStBl II 1981, 118).

    Diese theoretischen Kenntnisse sind nach Einschätzung des BFH deshalb bedeutsam, weil nur derjenige, der über ein gründliches und umfassendes theoretisches Wissen verfüge, relativ einfach erscheinende Probleme in einem größeren Zusammenhang zu sehen vermöge und damit sicherer beurteilen könne als jemand, der dies nur aufgrund einer vorwiegend praktischen Ausbildung und aus praktischer Erfahrung tue (BFH, Urteil vom 18. Juni 1980 I R 109/77, BFHE 132, 16, BStBl II 1981, 118).

    Die Auffassung, die der BFH noch in seiner Entscheidung vom 18. Juni 1980 I R 109/77, BFHE 132, 16, BStBl II 1981, 118 vertreten hat, nach der Ingenieure wegen ihres breiteren und tieferen Grundlagenwissens in der Lage seien, Probleme in einem größeren Zusammenhang zu sehen und damit sicherer zu beurteilen als ein Techniker, mag seinerzeit zugetroffen haben, ist heute allerdings überholt.

  • BFH, 05.10.1989 - IV R 154/86

    Fertigung von Bewehrungsplänen durch Konstrukteur keine ingenieurähnliche

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.12.2005 - 1 K 407/02
    Dazu gehört die Vergleichbarkeit der beruflichen Ausbildung und der beruflichen Tätigkeit (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 5. Oktober 1989 IV R 154/86, BFHE 158/409, BStBl II 1990, 73).

    Die theoretischen Kenntnisse seien damit prägend für die Tätigkeit des Katalogberufes (BFH, Urteil vom 5. Oktober 1989 IV R 154/86, BFHE 158/409, BStBl II 1990, 73).

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.12.2005 - 1 K 407/02
    Wie das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen vom 7. Oktober 1980 1 BvL 50/79, BVerfGE 55, 72, NJW 1981, 271 und vom 3. November 1982 1 BvR 620/78, BVerfGE 61, 319, BStBl II 1982, 717 erkannt hat, liegt eine Verletzung des Gleichheitssatzes vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen könnten.
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78

    Ehegattensplitting

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.12.2005 - 1 K 407/02
    Wie das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen vom 7. Oktober 1980 1 BvL 50/79, BVerfGE 55, 72, NJW 1981, 271 und vom 3. November 1982 1 BvR 620/78, BVerfGE 61, 319, BStBl II 1982, 717 erkannt hat, liegt eine Verletzung des Gleichheitssatzes vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen könnten.
  • FG Niedersachsen, 14.05.2003 - 7 K 280/96

    Gewerbesteuerpflicht für eine selbstständige Tätigkeit auf dem Gebiet der EDV ;

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.12.2005 - 1 K 407/02
    Danach hat sich im heutigen Berufsleben ein Wandel vollzogen (vgl. dazu schon: Nds. Finanzgericht vom 14.05.2003, 7 K 280/96, EFG 2004, 1018).
  • BFH, 14.11.2000 - IV B 156/99

    Katalogberuf des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG; Autodidakt

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.12.2005 - 1 K 407/02
    Es müssen jedoch theoretische Kenntnisse vorhanden sein, die in ihrer Breite und Tiefe denen an einer Fachhochschule oder Hochschule Ausgebildeten entsprechen (BFH-Beschluss vom 14. November 2000 IV B 156/99, BFH/NV 2001, 593).
  • FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 46/03

    Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärung im Quotenverfahren

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.12.2005 - 1 K 407/02
    Danach hat sich im heutigen Berufsleben ein Wandel vollzogen (vgl. dazu schon: Nds. Finanzgericht vom 14.05.2003, 7 K 280/96, EFG 2004, 1018).
  • BFH, 14.06.2007 - XI R 11/06

    Ist die Tätigkeit auf dem Gebiet der Qualitätssicherung freiberuflich?

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 573 veröffentlicht.
  • FG Hamburg, 27.04.2006 - 6 K 120/02

    Einkommensteuer: Ingenieurähnliche Tätigkeit eines Autodidakten im EDV-Bereich

    Das Gericht verzichtet deshalb bei der Prüfung der ingenieurähnlichen Tätigkeit eines EDV-Beraters ohne Hochschulabschluss auf das Erfordernis des ingenieurähnlichen Grundlagenwissens (ähnlich FG Niedersachsen, Urteil vom 13. Dezember 2005, 1 K 407/02, StE 2006, 166, zur ingenieurähnlichen Tätigkeit eines Technikers).
  • BFH, 28.04.2006 - IV B 181/04

    NZB: freiberuflich tätiger EDV-Berater, Parteigutachten

    Dem Verfahren XI R 11/06 liegt das Urteil des Niedersächsischen FG vom 13. Dezember 2005 1 K 407/02 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 573) zugrunde.
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